Möbeltransport und Lieferdienste · Gültige Fassung ab 1. Januar 2025
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln sämtliche Lieferungs-, Transport- und Möbeltransport-Dienstleistungen sowie den Transport diverser Gegenstände, die erbracht werden von:
Hilario Paiva Déménagement, Les Charmilles 7, 2516 Lamboing, Schweiz
MWST-Nr.: CHE-376.343.793 · Tel.: +41 79 836 79 57 · hilariodemenagement.ch
(nachfolgend «der Dienstleister»), gegenüber jeder natürlichen oder juristischen Person, die eine Dienstleistung in Auftrag gibt (nachfolgend «der Kunde»).
Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen in der Schweiz und im Ausland, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Dienstleister bietet folgende Leistungen an:
Jede im ursprünglichen Kostenvoranschlag nicht vorgesehene Zusatzleistung ist Gegenstand einer vorgängigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung und wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Jede Dienstleistungsanfrage führt zur Erstellung eines detaillierten Kostenvoranschlags, der dem Kunden überreicht wird. Der Kostenvoranschlag enthält insbesondere:
Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald der Kunde den Kostenvoranschlag schriftlich bestätigt und die entsprechende Anzahlung geleistet hat. Jede spätere Änderung muss schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.
Die Lieferleistung wird pro gefahrenem Kilometer gemäss dem im Kostenvoranschlag mitgeteilten Tarif in Rechnung gestellt. Dieser Tarif umfasst:
Zuschläge können in folgenden Fällen angewendet werden:
Bei jeder Lieferung mit Grenzübertritt (insbesondere nach Frankreich oder in ein anderes europäisches Land) können zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit Zollformalitäten, internationaler Versicherung und verlängerter Fahrzeit verrechnet werden. Diese Kosten werden dem Kunden im Kostenvoranschlag mitgeteilt.
Um den Termin der Dienstleistung zu bestätigen und zu reservieren, ist der Kunde verpflichtet, eine Anzahlung zu leisten, deren Höhe im Kostenvoranschlag angegeben ist. Diese Anzahlung ist mit Annahme des Kostenvoranschlags fällig und stellt eine unabdingbare Voraussetzung für die Übernahme des Auftrags dar.
Der Restbetrag der Dienstleistung ist innerhalb von 30 Tagen nach dem Ausführungsdatum der Leistung, gegen Vorlage der Rechnung, fällig. Nach Ablauf dieser Frist können von Rechts wegen, ohne vorgängige Mahnung, Verzugszinsen von 5 % pro Jahr in Rechnung gestellt werden.
Es wird kein Skonto bei Vorauszahlung gewährt, sofern keine vorgängige schriftliche Vereinbarung mit dem Dienstleister besteht.
Jede geleistete Anzahlung verbleibt beim Dienstleister und wird im Falle einer Stornierung durch den Kunden nicht erstattet, unabhängig vom Grund und der Frist. Diese Bestimmung gilt namentlich auch in Fällen höherer Gewalt, die der Kunde geltend macht.
Bei einer vom Kunden gewünschten Verschiebung wird sich der Dienstleister bemühen, einen neuen verfügbaren Termin vorzuschlagen. Die geleistete Anzahlung wird beibehalten und auf die neue Leistung angerechnet, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Bei einer Stornierung oder Verschiebung durch den Dienstleister (Schaden, Unfall, höhere Gewalt) wird dem Kunden die Anzahlung vollumfänglich erstattet, ohne zusätzliche Entschädigung.
Der Dienstleister übernimmt die volle Verantwortung für Schäden an Möbeln und Gegenständen, die er selbst verpackt, geladen und transportiert hat, soweit diese Schäden direkt auf eine unsachgemässe Handhabung, eine mangelhafte Verzurrung oder einen dem Dienstleister zuzurechnenden Transportunfall zurückzuführen sind.
Bei einem anerkannten Schaden ist die Haftung des Dienstleisters auf den Verkehrswert des beschädigten Gegenstands zum Zeitpunkt des Schadensereignisses begrenzt, gegen Vorlage eines Belegs.
Der Dienstleister kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden, die bei der Anlieferung festgestellt werden, wenn:
In diesen Fällen wird bei der Anlieferung ein Gegenprotokoll erstellt, das den Zustand der Verpackung und der Gegenstände bei Übernahme und Übergabe festhält.
Der Kunde wird gebeten, jeden Gegenstand mit besonderem Wert (Kunstwerk, Sammlerstück, hochwertige Elektronik, Schmuck usw.) vorgängig anzumelden. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, den Transport solcher Gegenstände abzulehnen oder den Abschluss einer Zusatzversicherung zu verlangen.
Der Dienstleister verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Dem Kunden wird empfohlen, seinen eigenen Versicherungsschutz für die transportierten Gegenstände zu überprüfen.
Der Kunde verpflichtet sich:
Bei fehlerhaften oder unvollständigen Informationen, die zu unvorhergesehenen Schwierigkeiten führen (unmöglicher Zugang, höheres als vorgesehenes Volumen usw.), behält sich der Dienstleister das Recht vor, einen Zuschlag für die zusätzlich aufgewendete Zeit und Ressourcen in Rechnung zu stellen.
Bei jeder Lieferung ausserhalb der Schweiz anerkennt der Kunde, dass:
Die im Rahmen der Leistungen erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Kontaktangaben) werden in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für in der Europäischen Union ansässige Kunden behandelt.
Diese Daten werden ausschliesslich zur Ausführung der Leistungen und zur Rechnungsstellung verwendet. Sie werden ohne Einwilligung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben, ausser bei gesetzlicher Verpflichtung.
Die vorliegenden AGB unterstehen dem Schweizer Recht, unter Ausschluss jeglicher Kollisionsnormen. Im Streitfall verpflichten sich die Parteien, vor jedem Rechtsweg eine gütliche Einigung zu suchen.
Mangels gütlicher Einigung wird als Gerichtsstand der Wohnsitz des Dienstleisters festgelegt, d.h. Biel (Kanton Bern, Schweiz), unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des am Wohnsitz des konsumierenden Kunden anwendbaren Rechts.
Die Bestätigung eines Kostenvoranschlags oder die Leistung der Anzahlung impliziert die vollumfängliche Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden. Der Kunde erklärt, diese vor Vertragsabschluss zur Kenntnis genommen zu haben.
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestätigung des Kostenvoranschlags geltende Fassung.
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